Umso
größer die Vorfreude auf den Urlaub, umso größer die Enttäuschung, wenn
nicht alles so ist wie gewünscht. Der ADAC informiert, wann Reisende
einen Anspruch auf Rückerstattung haben.
Die
häufigsten Beschwerden betreffen Flug, Gepäck, Verpflegung und Lärm.
Hier können Reisende in vielen Fällen Geld zurück verlangen. Aber auch
die Unterkunft sorgt für Ärger, wenn sie nicht den Vorstellungen
entspricht. Wer ein Familienzimmer mit mehreren Schlafräumen gebucht
hat, am Ende jedoch mit der gesamten vierköpfigen Familie in einem Raum
schlafen muss, kann mit einer Rückerstattung von bis zu 25 Prozent des
Reisepreises rechnen. Bei Buchung einer Unterkunft mit eigenem
Badezimmer gibt es bis zu 100 Prozent des Tagespreises zurück, sollte
man Gemeinschaftsbad und –Toilette benutzen müssen.
Wer
mit einer Roulette-Reise ein Schnäppchen machen will, am Ende aber im
FKK-Hotel landet, dem werden bis zu 50 Prozent des Reisepreises
rückerstattet. Urlauber, die ein Hotel in ruhiger Lage gebucht haben,
wegen Diskothekenlärms jedoch vom Schlafen abgehalten werden, bekommen
bis zu 20 Prozent zurück. Krähende Hähne am frühen Morgen gelten in
südlichen Urlaubsregionen dagegen nicht als Ruhestörung.
Egal
welcher Mangel beanstandet wird, generell gilt: Umgehend die
Reiseleitung informieren und Abhilfe verlangen. Urlauber sollten die
Mängel konkret beschreiben können (Ausmaß und Häufigkeit) und sie per
Foto oder Video festhalten. Auch unabhängige Zeugen sind wichtig, da sie
vor Gericht glaubwürdiger sind als Familienangehörige. Nach der
Rückkehr aus dem Urlaub müssen die Ansprüche innerhalb eines Monats beim
Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Unter www.adac.de/reisemaengel hat der ADAC eine Übersicht mit Reisemängeln aller Art und über 270 Gerichtsurteilen zur Preisminderung zusammen gestellt.