Polen:
Im Nordosten zeigt
man sich tagsüber mit den Einwohnern geschlossener Ortschaften solidarischer
als nachts: Dort gilt zwischen fünf und 23 Uhr ein Tempolimit von 50
Stundenkilometern, in der Nacht darf man dagegen mit 60 Kilometern pro Stunde im
Ort unterwegs sein. Wie schnell man wann anderswo fahren darf, ist ebenfalls
nicht ganz eindeutig. Tempolimits außerorts: 90 km/h auf Landstraßen, 100 km/h
auf Schnellstraßen, 120 km/h auf vierspurigen Schnellstraßen, 140 km/h auf
Autobahnen. Wenn’s kracht: Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Après-Ski:
Die Promillegrenze liegt bei 0,2 Promille. Selbst geringfügige Überschreitungen
können nach Angaben des Auswärtigen Amtes in Berlin mit Freiheitsstrafen
geahndet werden.
Tschechische
Republik und Slowakei:
Fahren nach dem Après-Ski. Auch bei kleinsten Mengen Alkohol sollte niemand
mehr ans Steuer eines Kfz. So sehen es nicht nur die TÜV SÜD-Fachleute, sondern
auch der tschechische Gesetzgeber: In dem Nachbarland gilt nullkommanull
Promille. Das wird regelmäßig kontrolliert und bei Verstoß als Straftat (!) geahndet.
Die Tempolimits: innerhalb geschlossener Ortschaften 50 Stundenkilometer, außerhalb
90 km/h, auf Autobahnen und Schnellstraßen 130 Sachen pro Stunde. Autos müssen ganztägig
mit Abblendlicht unterwegs sein. Das gilt ebenfalls, wenn’s Birnchen versagt,
denn Ersatzglühbirnen muss man auf tschechischen Straßen immer dabei haben.
Strafe sonst: rund zehn Euro. Auch in der Slowakei gibt’s beim Après-Ski kein
Pardon. In beiden Ländern besteht auf Autobahnen Vignettenpflicht.
Ungarn: Piste statt Plattensee – Ungarn
bietet im Norden des Landes viele Möglichkeiten für Ski, Board und Co. Gut
sichtbar: In Ungarn muss außerhalb geschlossener Ortschaften auch am Tage beim
Auto immer das Licht eingeschaltet sein. Auch hier kennt man beim Fahren mit
Alkohol am Steuer kein Pardon. Je nach Alkoholkonzentration im Blut wird die
Tat schnell zu einer echten Straftat. Dann drohen hohe Strafen und der
sofortige Entzug der Fahrerlaubnis. Ebenfalls kein Auge drücken die
madjarischen Gesetzeshüter bei dem zu, der auf den Straßen zu schnell unterwegs
ist. In diesem Punkt ist in Ungarn gerade auf Bahnübergängen besondere Vorsicht
geboten, denn dort gilt (davor und danach) nicht schneller als 30 Stundenkilometer
innerorts und 40 außerorts. Beim eigentlichen Überqueren der Gleise sind sogar
nur fünf Stundenkilometer erlaubt. Ansonsten orientieren sich hier die
Verkehrsregeln ebenfalls an den europäischen Richtlinien: 50 Stundenkilometer
innerorts, 90 außerorts, 110 Stundenkilometer auf Schnellstraßen, 130 Kilometer
pro Stunde auf Autobahnen. Auf bestimmten Autobahnen besteht Vignettenpflicht.