Dienstag, 25. Juni 2013

Über Zollbestimmungen und Artenschutz

Der Zoll möchte Urlauber bei ihrer Rückkehr vor unangenehmen Überraschungen bewahren. Das Hauptzollamt Frankfurt am Main rät, sich bereits vor dem Urlaub darüber zu informieren, welche Souvenirs man bedenkenlos mitbringen kann, welche Waren zoll- und steuerfrei sind und von welchen Reisemitbringseln man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

Wichtig ist auch die richtige Anmeldung der mitgeführten Waren, die Reisenden müssen die Entscheidung über die Wahl des "roten" oder "grünen" Zollausgangs bei den Gepäckausgaben an den Flughäfen treffen.

Bei einigen Waren ist die Einfuhr nur unter besonderen Voraussetzungen möglich (zum Beispiel Artenschutz) oder sogar absolut verboten (unter anderem nach dem Tierseuchenrecht). Damit die mitgebrachten Waren und Geschenke zoll- und steuerfrei bleiben, müssen die Freimengen beachtet und bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Nützliche Informationen rund um den Zoll liefert auch die neue App "Zoll und Reise". Die neue App hilft Urlaubern, schnell und einfach herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und welche möglicherweise Einschränkungen unterliegen. Ein integrierter Freimengenrechner zeigt zudem, was abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden kann.

Smartphone-App "Zoll und Reise"