Der Zoll möchte Urlauber bei ihrer Rückkehr vor unangenehmen
Überraschungen bewahren. Das Hauptzollamt Frankfurt am Main rät, sich bereits vor dem Urlaub darüber zu informieren, welche Souvenirs man bedenkenlos mitbringen
kann, welche Waren zoll- und steuerfrei sind und von welchen
Reisemitbringseln man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.
Wichtig ist auch die richtige Anmeldung der mitgeführten Waren, die
Reisenden müssen die Entscheidung über die Wahl des "roten" oder
"grünen" Zollausgangs bei den Gepäckausgaben an den Flughäfen treffen.Bei einigen Waren ist die Einfuhr nur unter besonderen Voraussetzungen möglich (zum Beispiel Artenschutz) oder sogar absolut verboten (unter anderem nach dem Tierseuchenrecht). Damit die mitgebrachten Waren und Geschenke zoll- und steuerfrei bleiben, müssen die Freimengen beachtet und bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
- Auskunft für Privatpersonen
- Artenschutz im Urlaub
- Beschränkungen oder Einfuhrverbote bei der Einreise nach Deutschland
- Reisefreimengen
Smartphone-App "Zoll und Reise"