Autofahrer sollten sich vor einer Reise ins europäische Ausland
über die dort geltenden Verkehrsbestimmungen und Strafen informieren.
Vor allem Alkohol am Steuer kann neben einer hohen Geldstrafe auch zum
Einzug des Führerscheins durch die ausländischen Behörden führen. Der
ADAC hat eine Bußgeld-Liste in den wichtigsten Reiseländern
zusammengestellt.
In Italien wird eine
Tempolimitüberscheitung von mehr als 50 km/h mit mindestens 530 Euro
bestraft – 30 Euro mehr als noch im Vorjahr. Wenn Autofahrer eine rote
Ampel überfahren, sind mindestens 170 Euro fällig. Nachts (22 bis 7 Uhr)
können sich die Bußgelder übrigens um ein Drittel erhöhen. In schweren
Fällen droht nicht nur der Einbehalt des Führerscheins, sondern unter
Umständen auch Freiheitsstrafen.
Unangefochtene
Spitzenreiter bei den Bußgeldhöhen sind weiterhin die skandinavischen
Länder. Dies gilt besonders für Norwegen: Dort müssen Autofahrer, die 20
km/h zu schnell unterwegs waren mit einem Bußgeld von mindestens 480
Euro rechnen.
Wer seine Strafe sofort oder
zeitnah begleicht, kann mit erheblichen Rabatten rechnen: In Italien ist
nur die Mindestbuße fällig, wenn innerhalb von 60 Tagen gezahlt wird,
in Frankreich wird die Buße bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen ermäßigt.
In Griechenland zahlen Verkehrssünder die Hälfte, wenn die Bezahlung
innerhalb von 10 Tagen erfolgt – dies gilt auch in Spanien bei einer
Zahlung innerhalb von 20 Tagen.
Reisende
sollten nicht vergessen, dass seit 2010 nichtbezahlte Bußgelder aus den
anderen 26 EU-Ländern hierzulande vollstreckt werden. Das Bußgeld
inklusive Verfahrensgebühren muss mindestens 70 Euro betragen. Einen
Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für
Verkehrsverstöße im Ausland nicht.