Die Ferien sind für viele eine gute Gelegenheit, um auf
Reisen zu gehen. Doch nicht nur zweibeinige Grenzgänger benötigen
Ausweispapiere, auch ihre tierischen Freunde kommen beim Reisen nicht
ohne Dokumente aus. Deshalb weist die Kreis-Veterinärbehörde Unna auf
geltende Reiseregelungen hin.
Mit einem gültigen
EU-Heimtierausweis, einer aktuellen Tollwutschutzimpfung und einer
Individualkennzeichnung können Haustiere ohne "Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis" in alle EU-Mitgliedsstaaten reisen. Die
Veterinärbehörde empfiehlt die Kennzeichnung per Mikrochip, die seit
Juli 2011 für erstmalige Kennzeichnungen ohnehin zwingend vorgeschrieben
ist und in allen Ländern akzeptiert wird. Der gelbe Impfausweis ist bei
Auslandsreisen nicht mehr gültig.
Bei Reisen in sogenannte
"nicht-gelistete Drittländer" wie beispielsweise in die Ukraine, die
Türkei oder nach Marokko wird zur Wiedereinreise nach Deutschland eine
Tollwuttiterbestimmung benötigt, die vor Reiseantritt durchgeführt
werden und im Heimtierausweis eingetragen sein muss. Die
Veterinärbehörde warnt deswegen auch ausdrücklich davor, "tierische
Urlaubsbekanntschaften" aus diesen Ländern mit nach Hause zu nehmen, für
die eine solche Titerbestimmung nicht vorliegt. "Kann ein ausreichender
Impfschutz gegen Tollwut nicht nachgewiesen und somit eine Erkrankung
nicht sicher ausgeschlossen werden, müssen mitbrachte Tiere bis zu drei
Monate lang in Quarantäne genommen werden", unterstreicht Dr. Tobias
Kirschner von der Veterinärbehörde des Kreises.
Wer sein Tier
nach England, Schweden oder Norwegen mitnehmen möchte, muss bei der
Einreise ins Urlaubsland eine Tollwuttiterbestimmung (Bluttest) und eine
Entwurmung nachweisen.
Nähere Informationen gibt es beim
Haustierarzt oder beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des
Kreises.