In Europa sind die Tempolimits nicht einheitlich geregelt.
Autofahrer sollten sich daher vor der Reise über die jeweiligen
Geschwindigkeitsbeschränkungen, vor allem in Durchreiseländern,
informieren. Dies ist wichtig, da im Ausland oft schon bei geringen
Überschreitungen hohe Bußgelder drohen. Der ADAC hat dafür die Regeln in
wichtigen Autoreiseländern in einer Grafik zusammengestellt.
Aufpassen sollten Urlauber in Großbritannien, wo
die Geschwindigkeit in Meilen angegeben wird. Auf Autobahnen und
Schnellstraßen dürfen aufgrund der Umrechnung maximal 112 km/h und auf
Landstraßen 96 km/h gefahren werden.
Auch Polen
hat einige Sonderregelungen. Hier darf auf zweispurigen Schnellstraßen
höchstens mit 100 km/h, auf vierspurigen mit 120 km/h gefahren werden.
Innerorts gilt prinzipiell wie in den meisten europäischen Ländern ein
Limit von 50 km/h – außer nachts von 23 bis 5 Uhr: Dann dürfen die
Autofahrer mit 60 km/h unterwegs sein.
In
Schweden gibt es kein einheitliches Tempolimit. Daher ist der ständige
Blick auf die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen besonders
wichtig.
Wer die Geschwindigkeit etwa um 20
km/h überschreitet, muss beispielsweise in Norwegen ab 430 Euro zahlen.
Teuer wird die Überschreitung auch in Italien (ab 170 Euro), in der
Schweiz (ab 150 Euro) und in Großbritannien (ab 120 Euro).
Wie Verkehrssünden in anderen Ländern geahndet werden, ist unter www.adac.de/infotestrat nachzulesen. Über Tempolimits für Motorrad-, Gespann- und Wohnmobilfahrer informiert der ADAC unter www.adac.de/laenderinfo.