Wer im kommenden Jahr Urlaub im Ausland macht,
sollte vor Beginn der Reise seinen Versicherungsschutz prüfen: Grund:
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ab 1. Januar keinen kostenlosen
weltweiten privaten Auslands-Krankenschutz mehr anbieten. Wie viele
Versicherte von der Neuregelung betroffen sind, ist laut
Bundesversicherungsamt nicht bekannt. Der ADAC geht davon aus, dass sich
vor allem Versicherte von Betrieblichen Krankenkassen umstellen müssen.
An den gesetzlichen Leistungen der Kassen bei
Reisen innerhalb von Europa und in Ländern, mit denen Deutschland ein
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, ändert sich nichts. Doch
die sind laut ADAC nicht ausreichend. Wer ohne zusätzlichen privaten
Auslands-Krankenschutz verreist, riskiert im schlimmsten Fall den
finanziellen Ruin. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt
innerhalb von Europa oft nur einen Bruchteil der Behandlungskosten,
außerhalb von Europa grundsätzlich überhaupt nichts. Nicht abgedeckt ist
generell ein Krankenrücktransport in eine Klinik in Deutschland – oft
die teuerste Leistung. Vor allem per Ambulanz-Sonderflug kann dieser
schnell mehrere zehntausend Euro kosten, in Einzelfällen sogar bis zu
100 000 Euro. Deshalb raten auch die gesetzlichen Krankenkassen zu einem
zusätzlichen Auslands-Krankenschutz. Eine Familienpolice, wie sie auch
der ADAC anbietet, kann in der Regel für etwa 20 Euro abgeschlossen
werden.
Weltweit muss sich der ADAC Ambulanzdienst
jährlich um rund 50 000 erkrankte oder verletzte Reisende kümmern. Für
knapp 15 000 dieser Urlauber endet die schönste Zeit des Jahres mit
einem Rücktransport in ein Krankenhaus in der Heimat. Davon werden rund 4
500 Urlauber mit einem ADAC Ambulanz-Sonderflug oder mit
Linienmaschinen nach Hause transportiert.
Der ADAC betreibt für Krankenrücktransporte eine
eigene Ambulanzflotte, die jährlich etwa 1 700 Menschen transportiert.
Die meisten Urlauber werden aus Spanien, der Türkei und aus Italien
ausgeflogen. Hauptursachen für die Krankenrücktransporte per Flugzeug
sind in 70 Prozent der Fälle Herz-Kreislauferkrankungen, Schlaganfälle
und Hirnblutungen.