Das Auswärtige Amt rät mittlerweile von Reisen nach ganz Ägypten
ab. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW können Pauschalurlauber damit ohne
Stornierungsentgelt kündigen.
Das Auswärtige Amt rät mittlerweile ausdrücklich von Reisen nach
ganz Ägypten ab. Von Reisen nach Kairo, in die Touristenzentren in Oberägypten
(Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und in das Nildelta wird sogar „dringend"
abgeraten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW liegt mit dem Rat des
Auswärtigen Amts, bestimmte Gebiete zu meiden, bereits „höhere Gewalt“ vor.
Die Folge: In so einem Fall können Pauschalreisende den
Reisevertrag kündigen, ohne dass ein Stornierungsentgelt anfallen darf.
Juristen verstehen unter „höherer Gewalt" ein von außen kommendes,
unabwendbares und nicht voraussehbares Ereignis, das die Reise erheblich
erschwert, gefährdet oder vereitelt, zum Beispiel Naturkatastrophen, Kriege
oder politische Unruhen.
Ägypten-Touristen sollten sich beim Veranstalter erkundigen,
welche Möglichkeiten er anbietet. Einige Unternehmen bieten von sich aus
kostenlose Stornierungen an. Eine Umbuchung müssen Reisende nicht akzeptieren.
Doch Vorsicht: Kündigt der Reisende, obwohl der Veranstalter der
Auffassung ist, es liege keine höhere Gewalt vor, kann zur Erstattung des
Reisespreises eine Klage mit allen Risiken erforderlich werden.