Wer sein Haustier ins Ausland mitnehmen möchte,
muss eine Reihe von Vorschriften beachten. Innerhalb und außerhalb der
EU gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere. Der ADAC
empfiehlt Reisenden, sich rechtzeitig über die unterschiedlichen
Vorschriften zu informieren und mindestens einen Monat vor der Abreise
an die obligatorischen Impfungen beim Tierarzt zu denken.
Innerhalb
der EU müssen Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sein. Dazu ist seit
Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht. Außerdem muss der der
EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der vom Tierarzt ausgestellt wird
und neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer den Nachweis über
Impfungen enthält. Einige Impfungen und Behandlungen sind auf Reisen
obligatorisch: Die Tollwut-Schutzimpfung ist generell vorgeschrieben –
die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt
worden sein. In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist
zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer Pflicht.
Für
Reisen in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten. So
fordern die Schweiz und Liechtenstein beispielsweise Mikrochip,
EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Gleiches gilt für Norwegen, das
zusätzlich jetzt auch noch die Behandlung gegen Fuchsbandwurm neu
geregelt hat. Hunde müssen demnach einen bis fünf Tage vor der Einreise
ins Land gegen Bandwurm behandelt werden. Dies muss ebenfalls im
EU-Heimtierausweis dokumentiert sein.
Bei
der Wiedereinreise aus Ländern wie Norwegen, Schweiz, Liechtenstein,
Australien, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie
innerhalb der EU. Ansonsten muss noch vor der Abreise in Deutschland ein
Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser darf frühestens 30
Tage nach der Impfung stattfinden.