Dienstag, 9. April 2013

Tipps: Fahrradmitnahme im Zug

Zaghaft lockt die Sonne Stubenhocker wieder aufs Rad. Wer bei einer längeren Tour Zug und Fahrrad kombiniert, kann ohne Anstrengung größere Distanzen überwinden und neue reizvolle Strecken entdecken. „Allerdings gibt’s die Mitnahme des zweirädrigen Begleiters im Zug nicht zum Nulltarif“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat für die Fahrradmitnahme in Zügen die passenden Tipps parat:

  • Reservierungspflicht bei weiten Strecken: Wer sein Rad im Fernverkehr mitnehmen möchte, muss auf den ICE verzichten. Dort ist die Mitnahme von Drahteseln nicht erlaubt. Für alle anderen Zugklassen gilt: Mitnahme ja, aber nur mit Reservierung! Eine Stellplatzgarantie erhält, wer mindestens einen Tag vorher bucht. Die Reservierung für Räder ist in Deutschland kostenlos. Die Beförderung im Fernverkehr hingegen kostet neun Euro und sechs Euro mit BahnCard – unabhängig von der Entfernung. Auch die Mitnahme eines Fahrrads bei Bahnreisen ins Ausland muss angemeldet werden. Die Reservierung ist jedoch bereits in dem Ticketpreis von zehn Euro enthalten.

  • Sonderanfertigungen und Extras: Bei Liegerädern, E-Bikes oder Tandems kann die Deutsche Bahn eine Beförderung verweigern. Achtung: Wer mit Rad und Anhänger reist, muss dafür zwei Fahrradtickets lösen. Ausnahme Faltrad: Ein zusammenklappbares Rad gilt im Zug als Gepäckstück und kann ohne zusätzliches Ticket transportiert werden – sogar im ICE. Ganz gleich ob Normalo-Rad oder Exot: Spanngurte für einen festen Stand des fahrbaren Untersatzes sollten als Reiseutensil nicht fehlen!

  • Easy! Rad im Nahverkehr: In Regionalzügen kann der fahrbare Untersatz ohne Voranmeldung zu einem Aufpreis von 4,50 Euro den ganzen Tag lang mitgenommen werden. Das so genannte FahrradTicket NRW kann landesweit mit dem SchönerTag-Ticket und weiteren Tickets des NRW-Tarifs kombiniert werden. Die Überfahrt in ein anderes Bundesland schlägt mit fünf Euro zu Buche. Auch dieser Drahtesel-Aufschlag lässt sich mit dem Schönes-Wochenende-Ticket oder dem Quer-durchs-Land-Ticket geschickt verknüpfen. Aber nicht immer ist ein Tagesticket fürs Fahrrad die günstigste Wahl. Bei einer Einzelfahrt lohnt sich eher der Kauf eines Zusatztickets – die Spanne liegt je nach Verkehrsverbund und Preisstufe zwischen circa 1,20 und 3,60 Euro. Doch Obacht: Fahrradtickets im Nahverkehr sind meist nur gültig bei sofortigem Fahrtbeginn. Wer bei der Fahrradmitnahme in der Bahn ohne richtigen Fahrschein erwischt wird, bei dem wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro fällig.

  • Mitnahme bei Ticket-Abos und Co.: Bevor es mit dem Rad ab auf die Schiene geht, lohnt es sich, die Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbünde zu checken – vor allem dann, wenn Radler ein Dauerticket besitzen. Denn bei einigen Verkehrsunternehmen ist die Fahrradmitnahme inbegriffen. So ermöglichen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr einige VRR-Abos – etwa das Ticket 2000, das Firmen- oder Semesterticket, das Young Ticket Plus oder das Bärenticket – eine Mitnahme des Fahrrades in Zügen. Wer außerhalb NRWs unterwegs ist, kann vielerorts sein Rad kostenlos mit in den Zug hieven. Denn in vielen Bundesländern wird für den drahtigen Begleiter kein Zusatzentgelt fällig.

  • Nutzungsregeln im Mehrzweckabteil: Bahnreisende, die mit einem Rad unterwegs sind, können Mitreisende durchaus bitten, Platz in einem Mehrzweckabteil zu machen, denn dieses ist auch für den Transport von Rädern bestimmt. Füllen jedoch bereits Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen das Abteil, haben Zweiradbesitzer das Nachsehen. Grundsätzlich gilt: Radler können nicht auf der Beförderung ihres Zweirads im Zug bestehen. Ist das Mehrzweckabteil bereits voll, kann eine Mitnahme verweigert werden. Besonders an Ausflugstagen sollten deshalb alternative Verbindungen parat sein. Sinnvoll ist auch, Stoßzeiten des Berufsverkehrs zu meiden, da die Mehrzweckabteile dann meist ausgelastet sind. 

Um Beschwerden oder Probleme bei der Fahrradmitnahme in Nordrhein-Westfalen kümmert sich die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW unter
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
www.vz-nrw.de/umweltberatung


Weitere Informationen rund um die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen erhalten Ratsuchende bei den Verkehrsclubs VCD und ADFC sowie bei der nächsten Umweltberatung der Verbraucherzentrale. Kontakt und Sprechzeiten unter

Wissenswertes zu den Kundenrechten bei Bus und Bahn gibt’s auch im Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW unter www.checked4you.de/fahrgastrechte.

15/2013