Das Mainzer-Bahnhofs-Chaos kann überall drohen –
Fahrgastverbände, Gewerkschaften wie auch die DB signalisieren, dass sich
gestrichene Bahnhofshalte jederzeit an jedem Ort wiederholen können. Wenn auch
in Nordrhein-Westfalen Bahnhöfe plötzlich nicht mehr angefahren werden, bleiben
die Rechte von Pendlern nicht auf der Strecke.
„Nahverkehrskunden sind dann
keineswegs rechtlos, denn hierzulande gilt die Mobilitätsgarantie“, weist die
bei der Verbraucherzentrale NRW angesiedelte Schlichtungsstelle Nahverkehr auf
das damit verbundene Abfahrtsversprechen hin: „Sind die Nahverkehrsverbindungen
so ausgedünnt, dass sich keine Fahrtalternativen bieten und deshalb länger als
20 Minuten gewartet werden muss, kann entweder ein Fernverkehrszug oder ein
Taxi genutzt werden. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 25 Euro. Schließen sich
mehrere Bahnfahrer zu einer Taxifahrgemeinschaft zusammen, kann dieser Betrag
pro Mitfahrer aufgestockt werden.“ Tickets im Abo können wegen der Streichung
von Bahnhofshalten nicht gekündigt werden.
Fahren die Züge am Ausgangsbahnhof zwar pünktlich ab, bummeln
aber auf der Strecke und fahren dabei Verspätungen ein, können unter Umständen
Fahrgastrechte geltend gemacht werden: Anspruch auf Entschädigung haben
Fahrgäste, wenn sie wenigstens 60 Minuten verspätet am Ziel eintreffen –
erstattet werden dann 25 Prozent des Fahrpreises. Zeitkarteninhaber
erhalten im Nahverkehr 1,50 Euro pro Fahrt in der 2. Klasse (1. Klasse: 2,25
Euro pro Fahrt). Erstattet wird aber erst ab einem Betrag von 4 Euro (d.h. bei
drei Verspätungen). Im Fernverkehr zahlt die Bahn bei mindestens 60-minütiger
Verspätung in der 2. Klasse 5 Euro (7,50 Euro in der 1. Klasse).
Übrigens: Wer bereits eine Bahnfahrtkarte nach Mainz gekauft hat
und die Reise wegen der ausgedünnten Fahrpläne nicht antreten will, kann das
Ticket zurückgeben. Die Bahn zeigt sich hierbei kulant und erstattet den
Fahrpreis, weil sie ihre Leistung aufgrund der besonderen Umstände nicht wie
geplant erbringen kann. Für die Rückgabe werden keine Umtauschgebühren fällig.
Rat und Hilfe gibt es bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr:
Telefonisch: 02 11/38 09 380 (Montags bis donnerstags 10 bis 12 Uhr). Per E-Mail:
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de