Der erste Weg ist oft steinig: Verschiebungen der Flugzeit sind Alltag, sagen die Gerichte. Sind nur der Anreise- und der Abreisetag betroffen, müssen Kunden das hinnehmen. Erst wenn die Nachtruhe verkürzt wird, ist eine Preisminderung drin. Bei Verspätungen beispielsweise stehen dem Kunden ab der vierten Stunde und für jede weitere angefangene Stunde 5 Prozent des Tagesreisepreises zu.
Viel mehr bringt es, eine Entschädigung von der Fluglinie zu verlangen. Da sind bis 600 Euro drin, je nach Flugstrecke. Das geht bei Verspätungen ab drei Stunden. Wenn der Flug jedoch vor der Abreise verlegt wurde und die Information schon 14 Tage vor der Abreise kam, ist eine Entschädigung nicht möglich.
Der ausführliche Bericht ist in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen und unter www.test.de/thema/reiserecht abrufbar.